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Schulden

Jede/r LebenspartnerIn haftet allein für die von ihm/ihr allein aufgenommenen Schulden. Die Schulden nur eines Lebenspartners können jedoch Einfluss auf die Höhe von Unterhaltszahlungen haben. Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu berücksichtigen, ob eine Schuldenreduzierung in der Lebenspartnerschaft erzielt werden konnte.

Wenn die LebenspartnerInnen gemeinsam Kredite aufgenommen haben, kann die Bank auch weiterhin von beiden die Rückzahlung des Kredites fordern.

Die LebenspartnerInnen sollten sich um eine Einigung über die Kreditrückführung bemühen. Nach erfolgter Einigung auch versucht werden, bei den Kreditinstituten die Entlassung eines Schuldners aus dem Kreditvertrag zu erzielen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Regelungen hinsichtlich der Schuldenbelastung erzielt werden müssen.

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