Rechtsanwältinnen Essen

Vermögen

Die Vertretung hinsichtlich einer Vermögensauseinandersetzung ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich.

Im Regelfall leben die LebenspartnerInnen in dem Güterstand einer Ausgleichsgemeinschaft.

Etwas anderes kann sich aus notariellen Vereinbarungen ergeben.

In der Ausgleichsgemeinschaft erwirbt jede/r LebenspartnerIn auch in der Lebenspartnerschaftszeit eigenes Vermögen. Nach Beendigung der Lebenspartnerschaft bestehen jedoch Ausgleichsansprüche.

Mittels der Ausgleichsansprüche soll erreicht werden, dass jede/r LebenspartnerIn von dem in der Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögen die Hälfte erhält.

Zunächst muss ermittelt werden, wie viel Vermögen und wieviele Schulden jede/r LebenspartnerIn zum Zeitpunkt der Verpartnerung hatte (Anfangsvermögen).

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, wie viel Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages bei den Ehegatten vorhanden ist (Endvermögen). Besonderheiten bestehen bei Erbschaften und Schenkungen.

Der Zugewinn eines jeden Lebenspartners wird durch Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen unter Berücksichtigung der Schuldenreduzierung ermittelt.

Wenn ein/e LebenspartnerIn einen höheren Zugewinn erzielt hat, kann der/die andere LebenspartnerIn einen Ausgleich beanspruchen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Vermögen auseinanderzusetzen ist.

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