Aufhebung Lebenspartnerschaft
Selbstverständlich kann eine Lebenspartnerschaft nicht mit einem einfachen „Klick“ am Computer aufgehoben werden. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, auf kostengünstigem und einfachem Wege Ihre Lebenspartnerschaft mit unserer kompetenten Vertretung auch rechtlich zu beenden.
Informationen
Lebenspartnerschaft Verfahrensverlauf
Informieren Sie sich über den Ablauf des Aufhebungsverfahren einer einvernehmlichen Trennung. Dieses erfolgt in mehreren Schritten und beinhaltet unter anderem das Ausfüllen des online Aufhebungsformular.
LebenspartnerIn möchte nicht "geschieden" werden
Wenn ein/eine LebenspartnerIn die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht möchte, wird die Lebenspartnerschaft im Regelfall nach Ablauf eines einjährigen Trennungsjahres trotzdem aufgehoben.
Aufhebung Lebenspartnerschaft Kosten
Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei Durchführung des Aufhebungsverfahrens durch uns zahlen Sie immer nur die Mindestgebühren.
Versorgungsausgleich / Rente
Der Versorgungsausgleich bzw. die rentenrechtliche Regelung gehört in vielen Fällen zwingend zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft dazu. Wir leiten Ihnen in diesen Fällen Fragebögen des Gerichts zu, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen.
Haus / Wohnung
Die Lebenspartner sollten eine Einigung erzielen, wer zukünftig die ursprünglich gemeinsame Wohnung weiter bewohnen soll – oder ob die Wohnung ganz aufgegeben werden soll.
Auslandsbezug
Es gibt drei Anforderungen damit eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor einem deutschen Gericht erfolgen kann.
Vermögen
Die Vertretung hinsichtlich einer Vermögensauseinandersetzung ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich. Im Regelfall leben die LebenspartnerInnen in dem Güterstand einer Ausgleichsgemeinschaft.
Schulden
Jede/r LebenspartnerIn haftet allein für die von ihm/ihr allein aufgenommenen Schulden. Die Schulden nur eines Lebenspartners können jedoch Einfluss auf die Höhe von Unterhaltszahlungen haben.
Unterhalt
Die Vertretung in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich. Lebenspartner sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Kinder
Die Vertretung in Angelegenheiten bezüglich der Kinder ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich. Wenn Kinder von dem Aufhebungsverfahren betroffen sind, kann es erforderlich sein, Regelungen zu Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesunterhalt zu treffen.
Sonstiges
Informieren Sie sich über die Punkte Hausrat, Krankenversicherung und Name, die bei einem Scheidungsantrag zu einem wichtigen Thema werden.
Scheidung Online
Die Online-Scheidung ist ein moderner und einfacher Weg der Ehescheidung. Dabei erfüllt sie alle rechtlichen Voraussetzungen, die an eine Scheidung gestellt werden.
Unsere Kanzlei
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung auf gewünschten Rechtsgebieten an. Wenn Sie weitere Informationen benötigen in welchen Bereichen wir für sie tätig sein können, klicken Sie bitte hier für weitere Informationen.
Über Uns
Henriette Böhmer
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Familienrecht
Anne Kathrin Kitschenberg
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Strafrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Böhmer • Kitschenberg
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In vielen Fällen ist eine schnelle und manchmal sofortige Kontaktaufnahme zu Ihrem Rechtsanwalt erforderlich. Wir bemühen uns daher immer, schnellstmöglich Unterstützung zu gewähren und trotz aller Gerichtstermine, auswärtiger Verpflichtungen und Mandantenbesprechungen zeitnah für Sie erreichbar zu sein. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Fragen in bereits laufenden Angelegenheiten direkt unter 0201 / 75 58 98 abzuklären, natürlich gerne auch per E-Mail. In vielen Fällen kann Ihnen direkt weitergeholfen werden.