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Auslandsbezug
Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann vor einem deutschen Gericht erfolgen,
- wenn eine/r der LebenspartnerInnen Deutscher ist oder es zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft war oder
- wenn eine/r der LebenspartnerInnen in Deutschland lebt oder
- wenn die Lebenspartnerschaft von einem deutschen Standesbeamten begründet worden ist.