Verfahrensverlauf
Bitte füllen Sie zunächst das online Aufhebungsformular aus.
Wir lassen Ihnen hiernach eine Berechnung über die voraussichtlich anfallenden Mindestkosten zukommen. Sollten Sie für die Kosten des Verfahrens nicht aufkommen können, beantragen wir gerne Verfahrenskostenhilfe für Sie.
Darüberhinaus übersenden wir Ihnen den Entwurf eines Aufhebungsantrages.
Erst nach Ihrer Zustimmung werden wir den Aufhebungsantrag bei dem für Sie zuständigem Familiengericht einreichen.
Gerichtstermin zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Wir begleiten Sie zu dem Termin zur Anhörung und Verhandlung vor dem zuständigen Familiengericht oder sorgen für eine Vertretung durch eine andere Kanzlei. Ihre Lebenspartnerschaft wird von dem Gericht aufgehoben.