Haus / Wohnung
Die Lebenspartner sollten eine Einigung erzielen, wer zukünftig die ursprünglich gemeinsame Wohnung weiter bewohnen soll – oder ob die Wohnung ganz aufgegeben werden soll.
Mietwohnung / Haus
Der/die LebenspartnerIn der/die die Wohnung verlässt, sollte sich bei dem Vermieter um eine Entlassung aus dem Mietvertrag bemühen, da der Vermieter andernfalls noch Ansprüche aus dem Mietvertrag gegen ihn stellen könnte.
Eigentumswohnung / Haus
Sollten beide Lebenspartner gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sein, empfiehlt es sich, eine umfassende Regelung hinsichtlich des Vermögens / der Schulden zu erzielen.
So sollte der/die LebenspartnerIn, der/die seinen/ihren hälftigen Miteigentumsanteil auf den/die anderen/andere LebenspartnerIn übertragen will, dafür Sorge tragen, dass er/sie auch aus den Kreditverbindlichkeiten entlassen wird.
Bitte sprechen Sie uns an, falls diesbezüglich Regelungen getroffen werden müssen.