
Sonstiges
Hausrat
Die Lebenspartner sollten den gemeinsamen Hausrat untereinander aufteilen.
Die persönlichen Gegenstände stehen dem/der jeweiligen LebenspartnerIn alleine zu. Jede/r LebenspartnerIn erhält die ihm gehörenden Hausratsgegenstände, außer die Gegenstände werden von dem anderen Lebenspartner dringend benötigt. Der Hausrat, der beiden gehört, ist wertmäßig etwa hälftig zu teilen.
Krankenversicherung
Die/der LebenspartnerIn können bis zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei dem anderen Lebenspartner mitversichert bleiben. Nach rechtskräftiger Aufhebung der Lebenspartnerschaft besteht die Möglichkeit, sich innerhalb kurzer Ausschlussfristen um eine Weiterversicherung bei der Krankenkasse zu bemühen.
Name
Nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann der früher geführte Nachname wieder angenommen werden. Dies ist nicht Teil des Aufhebungsverfahrens.