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LebenspartnerIn möchte nicht „geschieden“ werden

Wenn ein/eine LebenspartnerIn die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht möchte, wird die Lebenspartnerschaft im Regelfall nach Ablauf eines einjährigen Trennungsjahres trotzdem aufgehoben.

Nur in seltenen Ausnahmefällen wird die Aufhebung der Lebenspartnerschaft von einer Trennungszeit von drei Jahren abhängig gemacht.

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