Rechtsanwältinnen Essen

Kinder

Die Vertretung in Angelegenheiten bezüglich der Kinder ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich.

Wenn Kinder von dem Aufhebungsverfahren betroffen sind, kann es erforderlich sein, Regelungen zu Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesunterhalt zu treffen.

1. Sorgerecht

Durch die so genannte Stiefkindadoption kann ein gemeinsames Sorgerecht der Lebenspartner zu einem Kind begründet worden sein. Es ist nicht erforderlich, im Rahmen eines Aufhebungsverfahren eine Änderung dieser rechtlichen Beziehung zu dem gemeinsamen Kind herbeizuführen. Wenn die Elternteile sich jedoch nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können oder keine Einigung über die Kindesbelange erzielt werden können, kann das Sorgerecht – oder Teile des Sorgerechts auf eine/n LebenspartnerIn alleine übertragen werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn dies für Sie in Frage kommt.

2. Umgangsrecht

Es besteht ein Umgangsrecht des Lebenspartners zu einem in der Lebenspartnerschaft aufgewachsenem Kind, wenn dies dem Wohle des Kindes dient. Dieses Umgangsrecht besteht auch, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht. Bitte sprechen Sie uns an, wenn diesbezüglich keine Einigungen getroffen werden können.

3. Kindesunterhalt

Der leibliche Elternteil oder der Adoptivelternteil ist verpflichtet, Kindesunterhalt an den Elternteil zu zahlen, bei dem das Kind lebt. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich u.a. nach dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Person.

Bitte sprechen Sie uns an, falls diesbezüglich Regelungen getroffen werden müssen.

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